1. Abschluss des Vertrages
Mit der Buchung oder der Bestätigung eines Angebotes bietet der Kunde, ELBESPASS den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Beschreibungen und Hinweise in den aktuellen Infobroschüren, auf der Internetseite von ELBESPASS und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Sie erfolgen durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch ELBESPASS zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Zu Beweiszwecken wird die Annahme der Buchung entweder per E-Mail, per Fax oder schriftlich bestätigt.
2. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist die Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises binnen 7 Tagen nach Buchungsbestätigung / Rechnung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei ELBESPASS. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig und an ELBESPASS zu entrichten.
3. Leistungen
Umfang und Art der von ELBESPASS vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von ELBESPASS zu der betreffenden Fahrt auf www.elbespass.de bzw. der konkreten Ausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Ausschreibung behält sich ELBESPASS ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Fahrtablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von ELBESPASS ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die von ELBESPASS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Fahrtantritt von der Fahrt zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ELBESPASS. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Fahrt nicht an, so gelten folgende Stornoregelungen:
bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt 20 %
Ab 29. Tag vor Fahrtantritt 35%
Ab 15. Tag vor Fahrtantritt 50%
Ab 6. Tag vor Fahrtantritt 75%
Nichtantritt 100%
Der Kunde hat die Möglichkeit die Fahrt auf einen Ersatztermin zu verschieben oder, als Ersatz für die wegen Schlechtwetter ausgefallene Fahrt, innerhalb von 12 Monaten eine Ersatzfahrt zu buchen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den ELBESPASS
Ist in der Beschreibung der Fahrt ausdrücklich auf eine Mindestteilnahme hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ELBESPASS vom Vertrag zurücktreten. ELBESPASS wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens drei Wochen vor Fahrtbeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung übersenden. Der Fahrtpreis wird umgehend erstattet.
Stark alkoholisierte Personen werden von Elbespass nicht befördert. Dabei behält sich ELBESPASS den Anspruch auf den Fahrtpreis vor.
Stört ein Fahrgast trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ELBESPASS nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maß vertragswidrig, dass eine Fortsetzung der Fahrt mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ELBESPASS die Fahrt sofort beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält sich ELBESPASS den Anspruch auf den Fahrtpreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die ELBESPASS aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Wird die Fahrt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei ELBESPASS die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ELBESPASS kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich dem Bootsführer oder unter Adresse/Telefonnummer von ELBESPASS anzuzeigen und dort ist, um Abhilfe zu ersuchen.
Wird eine Fahrt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ELBESPASS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Fahrtpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den ELBESPASS nicht zu vertreten hat.
Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb 7Tage nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt gegenüber ELBESPASS unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Höhere Gewalt
Sofern die Fahrt infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (Naturgewalten, bürgerkriegsähnliche Zustände u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, kann sowohl ELBESPASS als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann ELBESPASS für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ELBESPASS ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Sonstiges
Sollte einer der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des gesamten Vertrages hiervon unberührt.
ELBESPASS kann nur an ihrem Sitz verklagt werden.
ELBESPASS kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von ELBESPASS vereinbart.
Wichtige Informationen über Elbespass
Elbespass GmbH Uferstraße 14, 01097 Dresden betreibt seit 2013 auf der Elbe in Dresden die Grillboote „BBQ-Donut“ des deutschen Herstellers „Artthink“. Die Boote werden grundsätzlich von ausgebildeten Bootsführern gefahren. Wegen des spezifischen Fahrverhaltens des „BBQ-Donuts“ auf der Elbe lehnen wir zu Ihrer Sicherheit jegliche Gästeanfrage, das Boot selbst zu führen, ab. Die Gästekapazität pro Boot beträgt 10 Personen, die aktuelle Gesamtkapazität bei 3 Booten 30 Personen. Wir lehnen jegliche Anfrage, ein Boot mit mehr, als der zulässigen Personenzahl von 10 zu führen, ab. Kinder zählen als volle Person.
Sämtliche Preise sind dahingehend kalkuliert, dass Start- und Zielort der Fahrt unser Bootsanleger im Hafen Neustadt ist. Auf Anfrage kalkulieren wir Ihnen auch gern „One way Fahrten“ im Stadtgebiet Dresden. Hierfür ist eine rechtzeitige Anfrage erforderlich, da wir uns in aller Regel für Gästezustieg außerhalb des Hafens Neustadt eine Genehmigung des jeweiligen Besitzers einholen müssen. Zu Ihrer Sicherheit ist ein Zustieg nur an Bootsanlegestellen möglich.
Saisonzeit ist (leicht wetterabhängig) in der Regel von Mai bis Oktober.
An Himmelfahrt führen wir grundsätzlich keine Fahrten durch. Anfragen sind zwecklos!
Sämtliche Grillboote sind wahlweise mit einem Grill, einem runden Tisch oder einer Getränkeschale, sowie mit einer Musikanlage ausgestattet, per Bluetooth. Mit unserer Anlage ist kein Radioempfang möglich. Sie haben die Möglichkeit, Ihre eigene Musik abzuspielen. Elbespass und deren Mitarbeiter spielen grundsätzlich keine Musik ab.
Das Getränke- und Grillangebot ist von regionalen Qualitätsanbietern dominiert, es zählt Klasse statt Masse. Unsere Hauptgetränkepartner sind aktuell die Schwerter Brauerei Meissen und Oppacher Mineralquellen.
Sämtliche Speisen müssen vor Fahrtantritt gebucht werden und können auch bei Nichtverbrauch aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen nicht wieder zurückgenommen werden.
Ebenso bietet Elbespass Wert- und Erlebnisgutscheine, z.B. als Geburtstagsgeschenk zum Verkauf. Unsere Gutscheine unterliegen – soweit es nicht auf dem Gutschein im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart ist – der gesetzlichen Befristung und sind im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen einlösbar.
Elbespass unterhält selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung, die in ausreichender Höhe Schäden durch ein Fehlverhalten von Elbespass absichert. Während der Fahrt ist Ihr Bootsführer für Ihre Sicherheit verantwortlich und es ist seinen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.
Kontaktdaten Elbespass:
Elbespass GmbH
Geschäftsführer: Toni Gössler
Sitz und Postanschrift: Uferstrasse 14, 01097 Dresden
Bootsliegeplatz und Abfahrtstation: Hafen Dresden Neustadt, Elbespass-Tor, Uferstrasse 14, 01097 Dresden
Telefon: 03523 535 56 82
Email: post@elbespass.de
Homepage: www.elbespass.de
Stand: Dezember 2024